
Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Vorsicht beim Betreten eines Geh-/Radweges als Fußgänger
08.12.2020
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Das Oberlandesgericht Celle hat in seiner Entscheidung vom 20.11.2018 noch einmal
betont, dass einen Fußgänger beim Überschreiten eines Geh- und
Radweges dieselben Sorgfaltspflichten treffen wie beim Überschreiten einer
Fahrbahn. Dazu gehört es, sich zu vergewissern, ob der Weg gefahrlos für
sich und andere betreten werden kann.