Der Gesetzgeber hat die Vergütung der Steuerberater in
§ 64 Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. Danach sind wir bei der Honorierung unserer Leistungen an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden.
Der „Rahmen des Angemessenen“ richtet sich nach den Kriterien:
Zeitaufwand
Wert des Objekts
Art der Aufgabe richten.
Unser qualifiziertes junges und dynamisches Team um Steuerberater Dipl.-Kfm. Kristian Hesse betreut Sie serviceorientiert – stets Ihre individuellen Bedürfnisse im Blickfeld und unter Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten einer Steuerkanzlei:
Unabhängigkeit
Eigenverantwortlichkeit
Zuverlässigkeit und
Verschwiegenheit.
Wir beraten Sie auch bei der Optimierung der Vergütung, z.B. bei den Gebühren für Ihre Finanzbuchhaltung. Zeitliche und digitale Vorteile geben wir gerne an Sie weiter:
Geordnete Belege
Einlesen elektronischer Bankumsätze
Elektronisches Kassenbuch
Sie bestimmen, welche Leistungen Sie erhalten möchten.
Service-Leistungen wie z.B. Hol- und Bringservice, telefonische Auskünfte und kurze Besprechungen sowie das Einreichen der Unterlagen beim Finanzamt sind in der Regel bereits in den Auslagen enthalten. In einem ersten persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre steuerliche Situation und besprechen die weitere Zusammenarbeit. Sie bestimmen, welche Leistungen Sie erhalten möchten und wir unterbreiten Ihnen ein spezielles individuelles Angebot.